Was ist eine Wahlärztin?
Eine Wahlärztin oder Privatärztin ist eine niedergelassene Ärztin, die nicht in einem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse steht. Die Bezeichnung Wahlärztin leitet sich vom Recht jeder versicherten Person ab, als Patient*in die Ärztin oder den Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt ist möglich aber nicht notwendig.
Rückerstattung durch Krankenkasse
Bei der Wahlärztin muss die Patient*in das Honorar zuerst selbst bezahlen. Anschließend kann die Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Für die Rückerstattung durch die Krankenkasse ergänzen Sie auf meiner Honorarnote Ihre Kontodaten und Ihre Unterschrift, dann schicken Sie die Honorarnote per Brief oder E-Mail an ihre Krankenkasse.
Die Einreichung der Honorarnote ist bei allen Krankenkassen möglich („Wahlärztin für alle Kassen“), jedoch ist die Höhe des rückerstatteten Betrags von ihrer jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Falls Sie einmal absagen müssen, bitte ich Sie dies 24 Stunden im Voraus zu tun. So kann ich diesen Termin jemanden anderen anbieten und muss Ihnen die ausgefallene Zeit nicht in Rechnung stellen.
Vorteile einer Wahlärztin
Die Vorteile einer Wahlärztin sind kurze Wartezeiten auf einen Termin, kaum Wartezeiten im Wartezimmer und vor allem ausreichend Zeit für Gespräch, Aufklärung und Behandlung.
Eine Wahlärztin kann auch Rezepte ausstellen. Diese sind Kassenrezepten gleichgestellt – sie werden in der Apotheke auch wie ein Kassenrezept behandelt.
Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte!